Herzlich Willkommen bei ALAI Deutschland e. V.

Wir sind ein auf urheberrechtliche Fragestellungen spezialisierter Verein, der sich satzungsgemäß dem Ziel widmet, für einen angemessenen nationalen und internationalen Schutz der Rechte der Urheber einzutreten und insbesondere die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Urheberrechts zu fördern. Dazu veranstalten wir mehrere Fachtagungen pro Jahr in Deutschland.  

Zu unseren derzeit knapp 150 Mitgliedern zählen insbesondere Urheber,  Anwälte, Richter, Wissenschaftler, Praktiker aus der Wirtschaft sowie einzelne Verbände. Sie steht auch Regierungsvertretern, Vertretern der Verwertungsgesellschaften und allen, die sich mit dem Urheberrecht im Sinne des Vereinszwecks befassen, offen.  

ALAI Deutschland e.V. ist eine selbstständige Landesgruppe der Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI), einer im Jahre 1878 von Victor Hugo gegründeten internationalen Vereinigung mit Sitz in Paris.  

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über ALAI Deutschland und ihre Aktivitäten sowie über die ALAI. Es würde uns freuen, wenn wir damit Ihr Interesse für unsere Vereinsarbeit wecken können. (Mitgliedsantrag)  

 

 

Aktuelles

Internationaler Kongress der ALAI:
Whose right is copyright? Ownership and transfer of copyright and related right

Vom 09. bis 10. Oktober 2025 findet die diesjährige internationale Konferenz der ALAI in Opatija, Kroatien statt.

Hier finden sie das Veranstaltungsprogramm.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

 

 

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Veranstaltung:
Angewandte Kunst: Ist der Werkschutz in der EU wirklich harmonisiert, und wenn ja, wie?

Am 18. Oktober 2024 fand die Veranstaltung „Angewandte Kunst: Ist der Werkschutz in der EU wirklich harmonisiert, und wenn ja, wie?“ moderiert von Frau Professor Annette Kur statt.

Zunächst veranschaulichte Marc Huckschlag, Doktorand am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, die aktuelle Rechtslage nach den EuGH Entscheidungen „Cofemel“ und „Brompton“ bezüglich des Verhältnisses von Urheber- und Designrecht.

Danach gaben Professorin Derclaye, Professor Peifer, Professor Rosén, Martin Taimr und Professor Walter Einblicke in die aktuelle rechtliche Bewertung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Unter anderem wurde auch die deutsche EuGH-Vorlage „USM Haller“ thematisiert.

Insgesamt zeigte sich, dass der Werkbegriff trotz Harmonisierung in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt wird.

Die Folien der Veranstaltung finden Sie hier.

 

 

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Online-Veranstaltung:
Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle

Am 10. Oktober fand die oben genannte online Veranstaltung mit den beiden Autoren der Studie „Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle“ statt. Der Informatikprofessor Sebastian Stober von der Universität Magdeburg und der Juraprofessor Tim Dornis von der Universität Hannover stellten wesentliche Ergebnisse der Studie und deren Herleitung aus den technischen Gegebenheiten sowie die juristische Problematik dar.

Die Veranstaltung zeigte, wie – auch technisch – komplex die einzelnen Vorgänge beim KI Training sind, und dass bei verschiedenen Vorgängen, auch im „Inneren“ von KI Modellen, Vervielfältigungshandlungen stattfinden.

Außerdem zeigten die Autoren, dass diese Vervielfältigungen beim Training generativer KI (das vom klassischen TDM zu unterscheiden ist) bei genauem Hinsehen und entgegen einer weitverbreiteten Ansicht in der Literatur nicht von der TDM Schranke oder anderen Schranken des europäischen Urheberrechts erfasst sind, sodass folglich Lizenzen für ein solches Training zu erwerben sind. Soweit KI Modelle zur Nutzung in Europa zugänglich gemacht werden, finden auch dort urheberrechtsrelevante Nutzungen statt.

Die Folien der Veranstaltung und neuere Aufsätzeder Vortragenden zum Thema finden Sie hier. ALAI Mitglieder können auch die Videoaufzeichnung auf Anfrage an info@alai-deutschland.de zum eigenen Gebrauch erhalten.

 

 

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Online-Veranstaltung:
Opt-out Möglichkeiten im Rahmen der TDM-Schranke

Am 20. Juni fand die Online-Veranstaltung von ALAI Deutschland zu den Möglichkeiten des Opt-out nach Art. 4 DSM-Richtlinie bzw. § 44b UrhG statt.

Einleitend erinnerte ALAI Deutschland Präsidentin Prof. von Lewinski daran, dass es umstritten ist, ob die Schranke überhaupt auf das KI-Training mit dem Ziel der Generierung von KI-Texten, -Musik oder -Bildern anwendbar ist; wenn nicht, müsse eine Lizenz erworben werden, und wenn doch, könne sich der Urheber die Lizenzmöglichkeit nur über einen Rechtevorbehalt sichern.

Um einen solchen für online zugängliche Werke – und daher notwendigerweise maschinenlesbar – zu erklären, gibt es bisher schon domainbasierte Möglichkeiten, wie zum Beispiel robot.txt. Frau RA Dr. Kerstin Bäcker von der Kanzlei Lausen in Köln, stellte diese in ihrer Funktionsweise und mit ihren Vor- und Nachteilen dar. Insbesondere können Sie nur benutzt werden, wenn der Rechtsinhaber die jeweilige Webseite kontrollieren kann.

Sebastian Posth, Geschäftsführer von Liccium ist Mitentwickler der neuen, erst seit Mai bestehenden werkbasierten Opt-Out-Möglichkeit, die er im Anschluss vorstellte. Sie beruht auf dem TDM-AI Protokoll, das sich des neuen Standards ISCC bedient.

Die Folien der Veranstaltung finden Sie hier. ALAI Mitglieder können auch die Videoaufzeichnung auf Anfrage an info@alai-deutschland.de zum eigenen Gebrauch erhalten.

 

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Online-Veranstaltung:
Die KI-Verordnung und Urheberrecht – worum geht es?

Am 25. April 2024 veranstaltete die ALAI Deutschland e.V. ein Online-Seminar mit dem Thema „Die KI-Verordnung und Urheberrecht – worum geht es?“

Frau Evelyn Graß vom BMWK stellte zunächst die Verordnung und ihre Bedeutung aus Sicht der Bundesregierung sowie das Verfahren im Trilog dar.

Die erst spät im Trilog durch das europäische Parlament eingebrachten Bestimmungen mit Urheberrechtsbezug analysierte sodann Frau RAin Dr. Feindor- Schmidt.

Zuletzt begründete Prof. v. Lewinski ihre Ansicht, dass die TDM-Schranken schon aufgrund des Wortlautes nicht auf die Vervielfältigung für TDM Anwendung finde, wenn letztlich damit neue Inhalte durch KI geschaffen werden, sodass dann eine Lizenzierung zur Nutzung nötig würde. Da diese Frage jedoch umstritten und noch nicht gerichtlich geklärt sei, könne eine Opt-Out Erklärung angebracht sein.

Weitere Informationen finden Sie hier sowie auf der auf der LinkedIn-Seite der ALAI-Deutschland.

 

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Resolution zu KI und Urheberrecht:

Am 17. Februar 2024 hat das Exekutivkomitee der ALAI eine Resolution zu KI und Urheberrecht angenommen.

 

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Konferenz:
What Every Practitioner Needs to Know About the Differences in Collective and Individual Licensing between the EU and in North America

Vom 15. bis 16. Oktober 2023 fand in Berlin die Tagung zum Thema Kollektiv- und Individuallizenzierung in der EU und Nordamerika der Humboldt Universität zu Berlin in Zusammenarbeit mit ALAI Deutschland e.V. und der Copyright Society statt.
Mehr Informationen und Fotos finden Sie auf der LinkedIn-Seite der ALAI-Deutschland.

 

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